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Wenigsteiner-Jahrespreis
Satzung
Zeichen:
1) ZIEL:
Ziel
des Wenigsteiner-Jahrespreises ist es, die Kleinkunst in der
Schachkomposition - speziell im Bereich des Wenigsteiners (höchstens 4
Steine) - anzuregen, zu fördern und zu verbreiten.
Dabei soll insbesondere dazu beigetragen werden, dass auch und gerade im
Wenigsteiner der Qualitätsgesichtspunkt deutlicher im Vordergrund der
Bemühungen auf Seiten der Komponisten steht.
2) GRÜNDUNG:
Die
Gründung fand am Sonntag, den 21.10.1979, während des Jahrestreffens
der Schwalbe (Deutsche Vereinigung für Problemschach) in
Sulzbach-Rosenberg statt.
Gründungs-Jury: Hilmar Ebert, Erich Bartel, Hans
Gruber, Anthony Dickins, Peter Kniest, Werner Speckmann
und John Niemann.
3)
TEILNAHMEBERECHTIGUNG:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Wenigsteiner des jeweiligen Kalenderjahres,
es können also nur bereits publizierte Stücke teilnehmen.
Zugelassen sind Wenigsteiner aller Art, orthodox und heterodox,
mit beliebigen Steinen und Zusatzbedingungen, auch Studien,
Retroanalyse-Stücke, Schachmathematisches usw., sofern die Maximalzahl von 4
Steinen in der Diagrammstellung nicht überschritten ist.
Auch Jurymitglieder können mit eigenen Aufgaben teilnehmen,
allerdings ohne die eigenen Stücke zu bewerten.
Vorschläge
kann jeder Schachfreund an die four men only-Zentrale (bisher: hilmar ebert)
oder an einen der amtierenden Preisrichter senden, die ihrerseits die
Vorschläge an die Organisationszentrale weiterreichen. Vorschläge sollen dabei
bis zum 31.März des folgenden Jahres eingereicht werden.
Maßgebend ist das offizielle Erscheinungsdatum der Quelle. Es können
dabei Aufgaben mit aufgenommen werden, die bis zu einem halben Jahr nach
Ablauf des Kalenderjahres de facto erschienen sind. Wenigsteiner, die erst
nach Ablauf des 31.März (z.B. trotz Quellenangabe des Vorjahres) tatsächlich
erscheinen - oder der Jury erst dann bekannt werden, können im laufenden
Wettbewerb nicht mehr berücksichtigt werden, wohl aber im nächsten
Jahreswettbewerb nachträglich teilnehmen - also in dem Jahr, in welchem
sie ausgeliefert wurden.
Dadurch soll einerseits die geordnete Durchführung ohne allzu große
Verzögerungen gesichert sein, andererseits keine Aufgabe das Recht auf
Teilnahme bloß durch verspätetes Erscheinen der Quelle verlieren (laut
Mehrheitsbeschluss vom September 1986).
4)
DURCHFÜHRUNG:
a) Vorauswahl:
Die
große Zahl jährlich erscheinender Wenigsteiner lässt eine praktikable
Vorauswahl von ca. 20 bis 30 Stücken (maximal: 32) notwendig erscheinen. Diese
vorausgehende Sichtung erfolgt unter Nutzung der Wenigsteinersammlung "Sam"
durch den Organisator unter Mithilfe mindestens eines weiteren Preisrichters
(Jury-Mitgliedes), normalerweise im Zeitraum zwischen 1. April und 30. Juni
des Folgejahres (bisher: H. Ebert & H. Gruber).
Zugleich werden Inkorrektheiten und Vorgänger bei der
Voraussichtung möglichst ausgeschlossen, durch Einsatz auch von
Computertests und den Vergleichsmöglichkeiten mittels
Sam.
b) Bewertung:
Jeder
Preisrichter der Jury (aus mindestens 5, höchstens - und in der Regel - 7
Experten) vergibt 5 Punkte für die seiner Meinung nach beste Aufgabe, 4 Punkte
für die zweitbeste usw. bis 1 Punkt für die fünftbeste, außerdem benennt er
einen Ersatzvorschlag, der bei später notwendigem Ausschluss eines Stückes
(z.B. durch Inkorrektheit oder Vorgängerschaft) nachrückt.
Als Bewertungszeitraum gilt etwa 1 Monat, auf besonderen Wunsch kann die
Einsendefrist um einen zweiten Monat verlängert werden. Falls ein Richter auch
nach zwei Monaten seine Beurteilung aus irgendwelchen Gründen nicht zur
Verfügung stellen kann, oder falls er nicht rechtzeitig erreichbar ist,
entscheidet der Organisator über weitere Wartezeit oder entsprechende
Reduzierung der Jury.
c)
Bewertungsverfahren:
Nach
Eingang aller Urteile in der Organisationszentrale werden die Bewertungspunkte
einfach addiert. Jedes Stück wird von allen Preisrichtern, die nicht zugleich
Autor sind, bewertet.
Daraus ergibt sich die Anzahl der maximal möglichen Punkte durch Anzahl der
bewertenden Richter mal fünf (Punkte), also 35 Punkte bei sieben, 30 Punkte
bei sechs Richtern usw.
Der Quotient erreichter durch maximal mögliche Punkte wird mit 100
multipliziert, um eine Prozentzahl von 0 bis 100 zu erhalten. Aufgaben aus
verschiedenen Jahrgängen sollen dadurch besser miteinander verglichen werden
können.
ergänzt: Geteilte Preise werden anteilig
verrechnet gemäß der Seite "Berechnung"
(z.B. halbe Punktzahl bei zwei Koautoren).
[gestrichen: Bei Gleichstand zweier oder mehrerer Stücke werden die Plätze
geteilt. Ergeben sich daraus mehr als drei Aufgaben für den Preisbericht,
erfolgt eine Stichwahl unter Beteiligung aller Jurymitglieder wie zuvor. Auch
der erste Platz als "Wenigsteiner des Jahres" wird unter Stichwahl
eindeutig bestimmt.]
5)
PUBLIKATION:
Die
ersten drei Rangplätze werden als beste Wenigsteiner des Jahres in
Einzelblattausgabe sowie als Nachdruck in diversen Schachzeitschriften
veröffentlicht (und ab 17. Juni 2003 in dieser Web-Site!). Der
erste Preis erhält den Titel "Wenigsteiner des Jahres...".
6)
WENIGSTEINER-FONDS:
[entfällt]
7) WAHL DER
JURYMITGLIEDER:
Bei
Rücktritt oder Ableben eines Jury-Mitgliedes erfolgt eine Neuwahl,
dabei jeweils mit Ergänzung auf 7 amtierende Preisrichter.
Zunächst schlägt der Organisator unter Beratung der übrigen
Jury-Mitglieder einen anerkannten Experten vor. Günstige Kriterien sind dabei
Erfahrungen im Preisrichteramt allgemein, spezifische Interessen und
Erfahrungen bezüglich des Wenigsteinerbereiches sowie bei nicht-deutschen
Experten gewisse Deutschkenntnisse (oder wenigstens Englischkenntnisse).
Die Wahl soll möglichst einstimmig, ansonsten durch einfache Mehrheit,
durch alle amtierenden Richter erfolgen. Erst anschließend wird der gewählte
Experte informiert und befragt, ob er die Wahl annimmt. Die Wahl erfolgt
auf Lebenszeit. Es kann aber jederzeit durch einfache Rücktrittserklärung
die Beendigung des Preisrichteramtes bewirkt werden.
Sind ein oder zwei Richter durch wichtige und längerfristige persönliche
Umstände gezwungen, in der Inanspruchnahme des Preisrichteramtes auszusetzen,
können auch 6 bzw. 5 Jury-Mitglieder ausnahmsweise genügen.
8) SONSTIGES:
Der
Organisator sendet Diagramme und Lösungen der Vorauswahl an die
Preisrichter zu, berechnet die Ergebnisse, fertigt den Preisbericht an und
versendet ihn an die Preisrichter, an ausgewählte Schach-Redaktionen zwecks
Publikation sowie an weitere interessierte Wenigsteiner-Freunde. Er kann dabei
durch andere Jury-Mitglieder unterstützt werden.
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22 he 02 1996 |
Hilmar
Ebert & Hans
Gruber
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